Jesus Christus spricht:

„Von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen ...

Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“        

                                                                                                                                                                         Markus 10,6.9

Die kirchliche Trauung ist ein öffentlicher Gottesdienst. Darin versprechen die Eheleute, einander als Gottes Gabe anzunehmen, einander zu lieben, zu ehren und ein Leben lang treu zu bleiben „in guten und in bösen Tagen“.

Sie gehen in ihre gemeinsame Zukunft mit Gottes Segen und dem Gebet der Gemeinde.

In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist eine kirchliche Trauung nach vorheriger ziviler Eheschließung möglich. Die Eheleute sollten beide einer christlichen Konfession angehören und mindestens einer von beiden evangelisch sein. Die kirchliche Trauung wird in der Regel nicht gewährt, wenn ein geschiedener Ehepartner wieder heiratet. Näheres kann in einem Traugespräch mit dem zuständigen Seelsorger angesprochen werden.

Was Christen zur Ehe zu sagen haben, ist grundsätzlich in der Bibel vorgegeben. Vor allem bedeutet die Ehe eine Gabe Gottes, um dem Menschen zu helfen, seiner Bestimmung gemäß zu leben. Es ist Gottes Wille, dass in der Ehe Mann und Frau lebenslang zusammen gehören, in gegenseitiger Achtung und Liebe zusammen leben und ihre Gemeinschaft in schönen, aber auch schweren Tagen bewähren sollen.

 

Wir wollen heiraten - was tun?

Die kirchliche Trauung wird in einem Traugespräch gründlich vorbereitet. Melden Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Seelsorger an.

Im Zusammenhang des Traugesprächs lässt sich entscheiden, ob und in welcher Weise die kirchliche Trauung gefeiert wird. Bei konfessionsverbindenden Eheschließungen muss geklärt werden, ob ein evangelischer oder ein katholischer Pfarrer die Trauung vornehmen soll.

Sollten Sie oder Ihr Ehepartner der röm. kath. Kirche angehören und evangelisch getraut werden wollen, holen Sie bitte bei Ihrem Seelsorger einen Dispens ein.