Die Synode der Evang. Landeskirche in Württemberg hat am 23. März 2019 das „kirchliche Gesetz zur Einführung einer Ordnung des Gottesdienstes anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen, von denen mindestens eine Person weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehört, der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe“ beschlossen.

 

Wir stellen fest: Dieses Gesetz lehnen wir ab.

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